Zwischen dem Camping und Ferienpark und Goitzsche (nachfolgend Verwalter) und dem Campinggast gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verwalters.

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung
Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Verwalter verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Verwalter und der fristgerechten Zahlung der dazugehörigen Rechnung zustande. Ein Anspruch eines bestimmten Stellplatzes besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Verwalter schriftlich bestätigt wurden.
Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages anerkannt. Der Vermieter behält sich vor, eine Reservierung/ Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Reiseunterlagen müssen nach Zugang sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Der Vermieter ist nach Vertragsschluss nicht mehr verpflichtet, Änderungswünschen zu entsprechen.

Reservierungsdauer:

  • Tagesgäste bzw. ab 1 Übernachtung (vorherige Ankündigung erwünscht;
  • Gruppenreservierungen nur auf Anfrage

1.1 Einhaltung der Vertragsbedingungen
Nach Reisebeginn darf die Unterkunft bzw. der Campingplatz nicht mehr an andere als die in der Buchungsbestätigung bzw. im Anmeldeformular genannten Personen zur Nutzung übergeben oder die Nutzung abgetreten werden, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Bis zum Reisebeginn können Gäste verlangen, dass dritte Personen in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten. In diesem Fall haften der Gast sowie der neue Mieter gesamtschuldnerisch für den Reisepreis sowie die Mehrkosten. Bei Zuwiderhandlung kann der Verwalter den Mietvertrag jederzeit fristlos kündigen.

1.2 Preise
Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der jährlich aktualisierten Preisliste des Campingplatzes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Mit der Buchungsbestätigung verpflichtet sich der Gast, den dort ausgewiesenen Preis zu zahlen.
Alle Preise verstehen sich inklusive der geltenden Mehrwertsteuer (soweit nicht anders angegeben).

1.3 Vertragsänderungen
Für Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro in Rechnung gestellt. Reservierungen mit zu leistender Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden.

2. Bezahlung
Die Entgelte sind, wie auf der Rechnung ausgewiesen zu entrichten. Nach Zugang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises innerhalb von zehn Tagen zu überweisen. Der verbleibende Restbetrag ist 10 Tage vor Reiseantritt fällig. Es gilt der Zahlungseingang. Bei nicht fristgemäßem Zahlungseingang wird der Vertrag storniert und der Anzahlungsbetrag als pauschaler Schadensersatz einbehalten. Ein Zahlungsnachweis ist bei Anmeldung vorzulegen.

3. Rücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann nach Zugang der Buchungsbestätigung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Verwalter maßgebend. Die Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei dem Verwalter eingeht.
Im Falle des Rücktritts schuldet der Campinggast einen pauschalen Schadensersatz in folgender Höhe:

  • Rücktritt bis 30. Tage vor gemeldeter Anreise 30 % des Gesamtbetrages
  • Rücktritt bis 14. Tage vor gemeldeter Anreise 50 % des Gesamtbetrages
  • Rücktritt bis 1 Tag vor gemeldeter Anreise 80% des Gesamtbetrages
  • bei Nichterscheinen voller Gesamtbetrag.

Stellplätze, die einen Tag nach Reservierungsbeginn nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Nutzung vorliegt, können vom Verwalter anderweitig genutzt werden.
Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

3.1 Nichterscheinen/Verspätete Anreise
Im Falle einer Anreise nach 18.00 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz am Folgetag ab 16:00 Uhr vergeben. Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen ist ausgeschlossen. Stellplätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.

3.2 Reiserücktrittsabsicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung.

4. An- und Abreise
Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Zuweisung des Stellplatzes erfolgt durch den Platzwart. Die Abreise hat bis 10:30 Uhr zu erfolgen. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unserer Rezeption. Bei Ankunft außerhalb der Öffnungszeiten stehen den Campinggästen die Transferstellplätze zur Verfügung.

5. Platzordnung
Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.
Der Verwalter ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Verwalter seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.

6. Anmeldung/Zutrittskarten
Beim Einchecken hat der Campinggast an der Rezeption eine Campingkarte (ADAC, DCC, ANWB, usw.) oder ein ähnliches Dokument als Pfand zu hinterlegen. Dem Campinggast wird bei Anreise eine Zutrittskarte, Parkkarte und Stellplatznummer ausgehändigt. Die Parkkarte / Zutrittskarte berechtigt lediglich, das angemeldete Fahrzeug / die angemeldeten Personen passieren zu lassen. fällig. Die Stellplatznummer dient zur Kennzeichnung des jeweiligen Stellplatzes. Alle Karten sind mit Beendigung der Mietdauer an den Verwalter zurück zu geben.
Bei Verlust einer ausgehändigten Zutritts- und/oder Zufahrtskarte, wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von jeweils 25,00 Euro.

7. Besucher
Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Fahrzeuge der Besucher sind auf den Besucherparkplätzen abzustellen. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr).

8. Mängel
Sofern der zugewiesene Stellplatz einen Mangel aufweist, hat der Campinggast dem Verwalter den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um diesem eine Mangelbeseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Campinggast diese Anzeige, stehen Ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und/oder Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu.

9. Öffnungszeiten Rezeption
Der Campinggast meldet sich bei Neuanreise zuerst in der Rezeption an. Öffnungszeiten: Mo.-Sa. 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr , So. 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

10. Haftung
Der Verwalter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Verwalter übernimmt keinerlei Haftung für das Eigentum der Gäste wie u.a. Wohnwagen, Vorzelt, Auto, Inventar, Geld oder sonstiger Wertsachen. Ansprüche auf Ersatz für verloren gegangenes Eigentum können nicht geltend gemacht werden
Unfälle auf dem Campingplatz und in den Gemeinschaftsräumen, Beschädigungen jeder Art, höhere Gewalt, höhere Gewalt gehen zu Lasten des Campers. Der Camper sollte eine entsprechende Versicherung hierfür abschließen.
Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Verwalter nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung.
Schäden, die während des Aufenthaltes durch den Camper oder seinem Gast verursacht werden, sind umgehend dem Vermieter zu melden und durch den Camper zu ersetzten.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Schadensanspruch.

11. Irrtümer
Wir behalten uns vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
12. Aufrechnung
Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bitterfeld-Wolfen.

Stand: 02/2018                      Änderungen vorbehalten!
Camping und Ferienpark Goitzsche , Niemegker Straße 24, 06749 Bitterfeld-Wolfen